Das deutsche Online-Weihnachtsgeschäft, das ist der Umsatz in den Monaten November und Dezember 2004, schätzt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) für 2004 auf 3,2 Milliarden Euro. Das sind knapp fünf Prozent des gesamten Weihnachtsgeschäftes im deutschen Einzelhandel. Die im Internet besonders gut laufenden Waren gehören zu den beliebten Geschenken: Digitalkameras und MP3-Player, DVDs, CDs, aber auch Bücher, Bekleidung sowie Tickets zählen zu den Verkaufsrennern beim Internetkauf. (Quelle: Golem IT News)
Studie: Deutschland führt bei Internetnutzung in Europa
09.11.2004
Das Internet baut einer Studie zufolge seinen Stellenwert in der Medienlandschaft Europas deutlich aus. In Deutschland ist die Anzahl der Nutzer seit dem Jahr 2003 weiter um fünf Prozent auf insgesamt 52 Prozent der Bevölkerung gestiegen, teilte der Online-Vermarkter-Verband EIAA (European Interactive Advertising Association) am Dienstag in London mit. Deutschland liege damit auf Platz eins in Europa, noch vor Großbritannien (50 Prozent) und Frankreich (45 Prozent). Insgesamt gaben 42 Prozent der Befragten in der europäischen Studie an, täglich online zu sein.
"Fakt ist, dass sich das Medium Internet zum wichtigen Lebensbestandteil der Menschen entwickelt hat", sagte Verbandschef Michael Kleindl der dpa. Auf das weltweite Datennetz entfällt der Studie zufolge inzwischen 20 Prozent der gesamten Medien-Nutzung in Europa - im Jahr 2003 waren es der vorangegangenen Erhebung zufolge noch rund 10 Prozent. Das Internet rangiere damit noch vor Zeitschriften (sieben Prozent) und Zeitungen (10 Prozent Anteil) als viel genutztes Medium. (Quelle: Heise News Ticker)
Mehr Rechte für Versandhändler
05.11.2004
Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern können künftig mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden. Laut dpa billigte nach dem Bundestag am heutigen Freitag auch der Bundesrat einen Kompromiss des Vermittlungsausschusses.
Nach dem Fernabsatzrecht (ursprünglich im Fernabsatzgesetz, mittlerweile im BGB §§ 312 ff.) können Kunden per Telefon oder Computer bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Die Besteller mussten bislang die Kosten für eine Rücksendung tragen, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht überstieg. Zusätzlich müssen nach dem Beschluss nun Kunden auch bei einem höheren Sachpreis die Rücksendekosten übernehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet haben. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss dagegen der Händler die Rücksendung bezahlen.
Der Bundesrat hatte die bisherige Regelung als zu großzügig bemängelt. Diese habe dazu geführt, dass sich einzelne Kunden ohne ernsthafte Kaufabsichten für sämtliche Produkte in großem Stil eine Auswahl von Artikeln zusenden ließen, um sie dann
postwendend zurückzuschicken.
(Quelle: Heise News Ticker)